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Zu spät zur Arbeit

ZU SPÄT ZUR ARBEIT!
VERBRECHEN ODER CHANCE?

Von D. Uese (
www.duese4.de)

Wer kennt das nicht, man sitzt gemütlich beim Frühstück und der Kühlschrank explodiert - es kommt zu einem ausgedehnten Zimmerbrand. Erste Löschversuche mit einem Wassereimer sind erfolglos. Man muss die Feuerwehr verständigen. Die löscht dann auch endlich das Feuer. Dann ab ins Auto und zur Arbeit - doch als sie mit 40 Minuten Verspätung in ihre Firma ankommen, liegt die Kündigung bereits auf ihrem Schreibtisch...

"Ein Zimmerbrand ist keine ausreichende Entschuldigung für eine Verspätung", erklärt Dr. Ulrich L. Aber, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Zumal der Arbeitnehmer in diesem Fall schon in der Vorwoche eine Abmahnung kassiert hatte - ebenfalls wegen Zuspätkommens. Er war auf dem Weg zur Arbeit überfallen und beraubt worden - 15 Minuten zu spät!

Aber gibt es tatsächliche Vorkommnisse oder Ausreden,
die vor Kündigung schützen?

Dr. Ulrich L. Aber: "Der Chef muß Verspätungen nur akzeptieren, wenn sein Arbeitnehmer tatsächlich nichts dafür konnte. Kündigen kann er schon beim zweiten Mal. Aber vorher muß er abgemahnt haben."

"Meine Zug war zu spät dran, weil auf den Gleisen eine Bombenattrappe gefunden wurde."
Schlechte Ausrede, die Bahn wird bereits seit Monaten erpresst, Bombenfunde sind in diesem Fall also vorhersehbar. Der Arbeitnehmer hätte das wissen müsssen und ein paar Stunden früher fahren sollen.

"Ich habe mich an meinem Müsli verschluckt, kam ins Krankenhaus und musste eine Notoperation über mich ergehen lassen.."
Vorsicht: Chef kann ein Attest verlangen.

"Ich wurde von einem Auto überfahren."
Geht als Ausrede durch - weil ein "nicht vorhersehbares Ereignis". Aber: "Ich wurde von meinem eigenen Auto überfahren" - wird als Entschuldigung nicht akzeptiert.

"Meine Grossmuter ist gestorben."
Dr. Bente: "Kein Grund später zu kommen, die Oma kann man auch noch am nächsten Tag beerdigen."

"Die Polizei hatte mich verhaftet, weil ich eine Bank überfallen habe?
Nur dann eine Entschuldigung, wenn sonst niemand anderer die Bank überfallen konnte. Anders bei einer plötzlich erkrankten Zimmerpflanze. Hier darf der Arbeitnehmer auf den Floristen warten.

Vorsicht beim Beichten von intimen Details aus dem Privatleben:
Der Chef könnte sie bis ans Ende ihrer Tage damit erpressen.

Übrigens: Die Standardausrede "Ich hatte Kopfschmerzen" hat jetzt vom Bundesarbeitsgericht eine Abfuhr bekommen. Die Richter: "Kündigung gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer hätte sich in diesem Fall erschießen müssen." (AZ: 2 AZR 302/89w7)